Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Abschluß des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Islas Canarias Reisen den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Islas Canarias Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine nicht erstattungsfähige Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

3. Leistungsart

Bei den von Islas Canarias Reisen angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und dem jeweiligen Leistungsträger*. Der Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 BGB wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers* abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage, die für Zusatzpersonen 5 Tage. Falls nichts anderes vereinbart wurde, steht das gemietete Objekt am Anreisetag ab 16:00h, am Abreisetag bis 10:00h zur Verfügung.

4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
Für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger* haftet Islas Canarias Reisen im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Leistungsträgers* erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt und für unkorrekte Beschreibung durch den Leistungsträger* haftet dieser Islas Canarias Reisen gegenüber.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes oder die Nichtnutzbarkeit durch höhere Gewalt, wie z. b. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen, Erscheinungen des einheimischen Alltagsleben wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal den gesamten Mietpreis beschränkt.

5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden Islas Canarias Reisen Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich Islas Canarias Reisen gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen - insbesondere nach Ihrer Abreise - können nicht berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls dieser nicht erreichbar ist, Islas Canarias Reisen zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger* zu übergeben. Die Nutzung des Mietobjektes und des dazugehörigen Geländes nebst Swimmingpool geschieht auf eigene Gefahr.

6. Rücktritt - Umbuchung

Der Rücktritt durch den Anmeldenden muß in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Folgende Gebühren werden in der Regell auf den verbleibenden Mietpreis erhoben:

bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20% des Mietpreises, bei einem Rücktritt von 89 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 30% des Mietpreises, bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 50% des Mietpreises, bei einem Rücktritt von 29 bis 10 Tage vor Reisebeginn 90% des Mietpreises, bei einem Rücktritt ab 09 Tage vor Reisebeginn bzw. Reiseabbruch wird der gesamte Mietpreis berechnet. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.

Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung, Stornierung oder die Rücknahme einer Anmeldung beträgt € 52,00.

7. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind über Isalas Canarias Reisen an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ergeben sich durch die gesetzlichen Bestimmungen.

* steht jeweils für Eigentümer, Vermieter oder autorisierter Verwalter