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Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Abschluß des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Islas Canarias Reisen den
Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Islas Canarias
Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die
spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom
Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag
näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw.
Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt
anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die
Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
3. Leistungsart
Bei den von Islas Canarias Reisen angebotenen Leistungen handelt es
sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen
zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen
Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des
Leistungsträgers* abgeschlossen und gilt für den
angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und
Haustieren. Falls nichts anderes vereinbart wurde, steht das
gemietete Objekt in der Regel ab 16:00h und am Abreisetag bis 10:00h
zur Verfügung.
4. Verpflichtung und Haftung des
Vermittlers
Für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger* haftet Islas
Canarias Reisen im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung
wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des
Leistungsträgers* erstellt. Für eigenmächtige
Veränderungen am Mietobjekt und für unkorrekte
Beschreibung durch den Leistungsträger* haftet dieser Islas
Canarias Reisen gegenüber.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes oder die
Nichtnutzbarkeit durch höhere Gewalt, wie z. b. Streik, Krieg,
Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle,
Unwetterlagen, Erscheinungen des einheimischen Alltagsleben wird
nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund
höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt
vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal den gesamten Mietpreis
beschränkt.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des
Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden
Islas Canarias Reisen Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet
werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache
müssen unverzüglich Islas Canarias Reisen gemeldet werden.
Nachträglich eingereichte Reklamationen - insbesondere nach
Ihrer Abreise - können nicht berücksichtigt werden. Der
Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und
ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch
ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls
dieser nicht erreichbar ist, Islas Canarias Reisen zu melden und
diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und
schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger
zu übergeben. Die Nutzung des Mietobjektes und des
dazugehörigen Geländes nebst Swimmingpool geschieht auf
eigene Gefahr.
6. Rücktritt - Umbuchung
Der Rücktritt durch den Anmeldenden muß in schriftlicher
Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Die
Stornogebühren richten sich nach dem jeweils gebuchten Objekt
und sind der schriftlichen Buchungsbestätigung zu entnehmen,
können aber auch individuell angefragt werden.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung, Stornierung
oder die Rücknahme einer Anmeldung beträgt € 50,00.
7. Erfüllungsort -
Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind über Islas
Canarias Reisen an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ergeben sich durch die
gesetzlichen Bestimmungen.
* steht jeweils für Eigentümer, Vermieter oder
Verwalter
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